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Herzlich Willkommen auf meiner Homepage Alle Märkte finden nur statt, wenn es die Coronasituationen zu lassen.
Stöbern - suchen - Schätze finden. Dabei sein wenn getrödelt wird
als Händler oder Besucher, Profi oder Anfänger alle sind herzlich willkommen!
Entfliehen Sie dem Altagsstress und reisen mit uns in eine längst vergangene Zeit.
Sie lieben Antik - Trödel oder Handwerkskunst dann müssen Sie diese Märkte besuchen.
Unsere Märkte sind bekannt, beliebt,gut besucht und sehr begehrt bei allen die das alte und außergewöhnliche lieben.
Lassen auch Sie sich in den Bann ziehen unzählige Eindrücke und Erlebnisse warten auf Sie.
Wir freuen uns auf Ihr kommen.
Antik & Trödelmarkt Marstall Putbus Termine 2021 Sa. 30. und So. 31. Oktober Mi. 29. und Do. 30. Dezember Standaufbau ab 3 m Ab Samstag 9:30 Uhr sind alle Fahrzeuge vor der Marstallhalle zu entfernen nur stehen bleiben dürfen die mit Sondergenehmigung. Händler Parkplätze hinter der Marstallhalle. Das befahren am Sonntag der Händlerfahrzeuge zum Einladen darf nicht vor 16:30 Uhr und dann nur auf Anweisug der Marktleitung geschehen. Anmeldung und Info: Tel. 038301 882210
Handy. 0170 7188 598
Fax. 038301 882220 markt.ruegen-mv@t-online.de www.flohmarkt-rügen.com www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de
Trödeln da wo andere Urlaub machen. Antik & Trödelmarkt Termine 2021 Sa. 03.04. bis 29.09.2021 Mi. 07.04. bis 25.09.2021 18581 Kasnevitz Antik und Trödelmarkt Gelände Waldsiedlung ( Sportplatz ) Der Markt findet jeden Mittwoch und Samstag von 9:00 bis 15:00 Uhr 2021 statt. Aufbau der Stände ab 7:00 Uhr lfm Frontmeter 6 € ( Trödel ) Standtiefe 2 m lfm Frontmeter 10,00 € ( Neuware ) Standtiefe 2 m Standaufbau ab 3 m Anmeldung und Info Tel. 038301 882210 Handy. 0170 7188 598 Fax. 038301 882220 markt.ruegen-mv@t-online.de www.flohmarkt-rügen.com www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de
Antik & Trödelmarkt 18314 Löbnitz direkt an der B 105 zwischen Stralsund und Rostock auf dem Sportplatz. Termin 2021 So. 04.April So. 16. Mai So.13. Juni So. 18. Juli So. 15. August So. 19. September
Anmeldung erbeten. Aufbau der Stände ab 7:00 Uhr Die Märkte finden Sonntag von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. Standaufbau ab 3 m lfm Frontmeter ( Trödel ) Standtiefe 2 m 7,00 € lfm Frontmeter Neuware Standtiefe 2 m 10,00 € Pavilon 3 x 3 Meter 20,00 €
Anmeldung und Info: Tel. 038301 882210 Handy. 0170 7188 598 Fax. 038301 882220 markt.ruegen-mv@t-online.de www.flohmarkt-rügen.com www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de Antik & Trödelmarkt Termine 2021 18546 Sassnitz Parkplatz Dwasieden an der B 96 So. 09. Mai So. 20. Juni So. 25. Juli So.08. August So. 05. September Anmeldung erbeten. Aufbau der Stände ab 8:00 Uhr Die Märkte finden Sonntag von 11:00 bis 17:00 Uhr statt. Standaufbau ab 3 m lfm Frontmeter ( Trödel ) Standtiefe 1,5 m 8,00 € lfm Frontmeter Neuware Standtiefe 1,5 m 10,00 € Pavilon 3 x 3 Meter 25.00 €
Anmeldung und Info: Tel. 038301 882210 Handy. 0170 7188 598 Fax. 038301 882220 markt.ruegen-mv@t-online.de www.flohmarkt-rügen.com www.flohmarkt-kasnevitz-rügen.de
Marktordnung Antik & Trödel Märkte Trödel Klaus § 1 Geltungsbereich 1. (1) Die Marktordnung gilt für Trödel Märkte Von Trödel Klaus. Alle Teilnehmer am Marktverkehr haben mit dem Betreten des Marktes die Bestimmungen dieser Markt-Ordnung sowie die Anordnungen der Marktleitung und deren Mietarbeiter zu beachten. 2. (2) Die Märkte finden über das Jahr verteilt an verschiedenen Plätzen und Hallen statt.
1. (1) Die Marktleitung hat das Recht, sich auf bestimmte Anbieter zu beschränken. 2. Teilnehmen an den Marktveranstaltungen dürfen Privatpersonen und Gewerbetreibende mit Gültigem Gewerbeschein und Reisegewerbekarte. Gewerbetreibende müssen Ihre Reisegewerbekarte auf Verlangen vorzeigen. 2. (2) Eine Untervermietung von Standflächen, der Tausch oder Vertriebstätigkeit auf fremde Rechnung ist nicht gestattet. Jegliche Änderungen der gemieteten Stand-flächen, inklusive einer Angebotsänderung bzw. -Erweiterung, bedürfen der Zustimmung der Marktleitung. 3. (3) Bei der optischen Darstellung und Aufbereitung der Marktstände der Anbieter/Händler ist zu beachten, den Markt in seiner ökologischen Ausrichtung attraktiv und repräsentativ zu gestalten. Das gilt insbesondere für Feste und Sonderveranstaltungen. Die Marktleitung ist berechtigt, die Händler/Anbieter auf Missstände hinzuweisen und Abhilfe zu verlangen. 4. (4) Bei der Veranstaltung eines Nachtmarktes sind zur Warenpräsentation Beleuchtungskörper (Energie-Sparlampen) für den Außeneinsatz vom Händler/Anbieter mit- und anzubringen. Der Strom ist über die Markt-Leitung zu beziehen und extra zu bezahlen.
1. (1) Die Vergabe der Standplätze erfolgt durch die Marktleitung oder derer Mitarbeiter. 2. (2) Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht. Im Interesse des Marktes kann es vorkommen, dass die Marktleitung die Platzverteilung ändert; ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. 3. (3) Die Standerlaubnis kann von der Marktleitung versagt oder widerrufen werden, wenn dafür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn 1. a. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Händler, die für die Teilnahme am Markt erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, 2. b. ein zugewiesener Standplatz wiederholt nicht genutzt wurde, 3. c. der Inhaber einer Erlaubnis oder dessen Bedienstete erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Marktordnung oder sonstige vom Anbieter/Händler zu beachtenden gesetzlichen Regelungen verstoßen haben, 4. d. die fällige Standgebühr bzw. Gebühr für den Mietstand nicht bezahlt wurde.
1. (1) Die Marktteilnehmer haben über ordnungsgemäße Verkaufseinrichtungen zu verfügen. Als Verkaufseinrichtung gelten Verkaufswagen, Verkaufsanhänger oder feste Verkaufsstände. Sonstige Fahrzeuge dürfen während der Marktzeit nicht auf dem Marktplatz abgestellt werden, außer mit Zustimmung der Marktleitung. 2. (2) Die Verkaufseinrichtungen müssen standsicher sein, dürfen die Marktoberfläche nicht beschädigen und weder an angrenzenden Bäumen, deren Schutzeinrichtungen, Mauern sowie Grünanlagen noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt werden. 3. (3) Für die Stromzufuhr sind für den Außenbereich zugelassene Kabel (mindestens 25 m) zu verwenden. 4. (4) Die Anbieter/Händler haben an ihren Verkaufsständen sichtbar ein gut lesbares Schild mit Namen und Anschrift des Händlers/Anbieters (mindestens des Ortes inklusive der Postleitzahl des Firmensitzes) anzubringen. Die feilgehaltenen Waren sind für den Käufer zweifelsfrei auszupreisen. 5. (5) Die Gestaltung der einzelnen Ausstellungsstände hat so zu erfolgen, dass Nachbarstände nicht behindert werden. 6. (6) Der Anbieter/Händler hat für die Beaufsichtigung und Bewachung seines Standes selbst Sorge zu tragen und Schäden, z.B. auch durch geeigneten Versicherungsschutz, vorzubeugen (Betriebshaftpflicht Versicherung).
§ 5 Zahlungspflicht (1) Für die Überlassung der Marktflächen sowie für die Inanspruchnahme von Marktständen oder sonstige Verkaufseinrichtungen erhebt die Marktleitung eine Standmiete und Nebenkostenersatz. Ich stand vom01.01. 2020 Standgebühren 1 lfd. Frontmeter siehe Marktausschreibung ist ein Stand länger als die Frontbreite, so wird die Tiefe gemessen. Für Eckstände berechnen wir zusätzlich 6,00 € Gebühr. Pavillons 3 X 3 Meter Standgebühr mindestens 20 €. Ist der PKW oder Wohnmobil länger als der aufgebaute Stand wird die Länge des PKW oder Wohnmobil eventuell mit Anhänger berechnet. 1. Die Bezahlung erfolgt bar am entsprechenden Markttag bei der Einfahrt auf den Platz. 2. (2)Muss infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung einer besonderen Härte (zum Beispiel gefährliche Windböen - Hochwasser) der Markt vorzeitig abgebrochen werden oder kann nicht rechtzeitig beginnen, besteht kein Anspruch auf Erlass, Ermäßigung bzw. Rückzahlung der zu entrichtenden bzw. der bereits entrichteten Marktgebühr. Die Gebühr wird mit der verbindlichen Anmeldung fällig. 3. (3) Beansprucht ein Händler eigenmächtig mehr als die ihm zugewiesene Standfläche, bemisst sich das Entgelt nach der tatsächlich genutzten Fläche und ist sofort nach Feststellung der Überschreitung durch die Marktleitung fällig.
1. (1)Der Aufbau der Marktstände kann am Markttag nach Vereinbarung und Festlegung beginnen. 2. (2)Bis 9:00 Uhr ist der Aufbau der Stände abzuschließen 3. Kein Abbau der Marktstände vor Marktende!
1. (1)Anmeldungen und Buchungen für die Hallen Märkte werden nur Schriftlich entgegengenommen und haben dann erst Gültigkeit. An- und Abmeldungen für den Markt müssen bis 8 Tage vor Beginn des Marktes bis 18 Uhr telefonisch unter 0170 7188 598 oder 038301 882210 und per Mail: markt.ruegen-mv@t-online.de unter gebucht sein. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Zu- und Absagen verbindlich. 2. (2)Bei verspätetem Anruf sind die Standmieten und bestellten Mietstände trotz Absage zu zahlen, Ausnahmen: Krankenschein, Unfall- oder Schadensnachweis des Fahrzeuges. Bei verspäteter Anmeldung kann ein Standplatz nicht garantiert werden. 3. (3)An- und Abmeldungen per Fax sind unter 038301-882220 möglich. § 8 Abfall 1. (1)Die Märkte sollen möglichst abfallfrei sein. Der Verpackungsaufwand ist zu minimieren. 2. (2)Der Anbieter/Händler ist verpflichtet: 1. a. den anfallenden Gewerbemüll (zum Beispiel Obst- und Gemüsereste, Kisten, Kartons) sowie Restmüll mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen; 2. b. Jede weitere Verunreinigung des Marktgeländes und der Markteinrichtungen zu vermeiden sowie die Verkaufseinrichtungen und deren Umgebung sauber zu halten und den Standplatz sauber zu verlassen; 3. c. dafür Sorge zu tragen, dass Papier oder anderes leichtes Material nicht verweht bzw. wenn ja, aufgehoben wird; 4. d. fetthaltige und geruchsintensive Abwässer in geschlossenen Behältern mitzunehmen; 5. e. seinen Standplatz sowie die angrenzenden Flächen während der Marktzeit sauber zu halten. 6. f. bei Verkäufen von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr an seinem Stand für Abfallkörbe oder andere entsprechende Behältnisse zu sorgen und die Käufer zu deren Benutzung aufzufordern. (3) Kommt der Anbieter/Händler seiner Abfallentsorgungspflicht nicht nach, kann eine Reinigungspauschale von der Marktleitung erhoben werden.
Die Anbieter/Händler auf dem Markt sind verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen hinsichtlich des Verkaufs von Waren, insbesondere von offenen Lebens-mitteln, einzuhalten (zum Beispiel Reisegewerbeanmeldung, Lebensmittelbestimmungen, Hygieneauflagen, Warenauszeichnung, Artikelkennzeichnung) usw. Verboten sind: Hieb-Stich und Schusswaffen sowie waffenähnliche Gegenstände. Des Weiteren Keine Symbole oder Literatur mit nationalsozialistischem, kriegsverherrlichendem oder ausländerfeindlichem Charakter. Bildträger, die keine Jugendfreigabe haben. Lebende Tiere. Außerdem jegliche Fremdwerbung durch oder für andere Veranstalter.
1. (1) Die Marktteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. 2. (2) Der Händler/Anbieter haftet gegenüber der Marktleitung für sämtliche von ihm oder seinen Beauftragten verursachten Sach- und Personenschäden. 3. (3) Mit der Zuweisung eines Platzes wird keinerlei Haftung für die von den Händlern/Anbietern eingebrachten Waren und Gegenstände übernommen. 4. (4) Der Händler/Anbieter haftet für alle Schäden, die sich aus dem Aufbau oder dem Betrieb der Verkaufseinrichtungen und der Vernachlässigung seiner Pflichten bzw. auf von ihm verursachten Verstößen gegen diese Marktordnung ergeben. Der Händler/Anbieter stellt die Marktleitung von allen Ansprüchen frei. 5. (5) Dem Händler/Anbieter steht kein Anspruch auf Entschädigung wegen Störung und Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebes durch höhere Gewalt, bauliche Veränderungen, Ausbesserungen oder sonstige notwendige Maßnahmen zu. Musik am Stand: Ist nur mit Genehmigung der Gema erlaubt.
Sollten Bestandteile dieser Marktordnung ganz oder teilweise nichtig sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Marktordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Die St.-Jacobs-Kirche 1864. Der schlanke Turm der Jacobskirche in Kasnevitz auf der Insel Rügen ist mit seiner massiven Spitze weithin sichtbar.
In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurden Chor und Sakristei der Kirche errichtet. Das wenig später angefügte Langhaus fällt durch seine hohen Spitzbogenfenster auf. Den Turm erhielt die St.-Jacobs-Kirche 1864.
Im Inneren ist die Kirche verputzt und in den Jahren 1990 bis 1991 wurde sie neu ausgemalt.
Die Innenausstattung der Kirche stammt hauptsächlich aus dem 18. und 19. Jahrhundert. Sehenswert ist der Kanzelaltar mit seinem Aufsatz von Johann Artmer aus dem Jahre 17 Sehenswürdigkeiten· Pfarrhaus mit Garten; Pfarrwitwenhaus (beide Dorfstraße 37) · Katen (Dorfstraße 46) · Bauernhaus (Heideweg 9) in 4 km entfernung ist Putbus mit seinem Tiergehege im schönen Schloßpark mit seltenen weißen Hirschen und Rehen.
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